Vorteile des Erbbaurechts
Die Vorteile des Erbbaurechts
Die durch das Erbbaurecht mögliche Trennung des Eigentums an Grundstück und Aufbauten kann gleichermaßen Vorteile für Erbbaurecht-Nehmer wie Erbbaurecht-Geber bringen. Der wichtigste Vorteil für Erbbaurecht-Nehmer besteht darin, dass er zum Bau oder Kauf eines Gebäudes kein Grundstück erwerben muss, weshalb sich sein notwendiger Finanzierungsaufwand deutlich verringern kann. Diese sofort eingesparten Kosten sind dann dem in der Folge jährlich zu zahlenden Erbbauzins gegenüberzustellen. Die Vorteilhaftigkeit, etwas nutzen zu können, ohne es erwerben zu müssen, ist vergleichbar mit der Leasing-Finanzierung etwa bei Autos.
Für Erbbaurecht-Geber besteht die Möglichkeit, Erträge aus einem Grundstück zu erzielen, ohne es verkaufen zu müssen. Befinden sich auf dem Grundstück bereits Aufbauten, können diese auch verkauft werden, ohne das Eigentum am Grundstück abgeben zu müssen.
Doch auch folgende Konstellation ist beachtlich und insbesondere bei vermieteten Immobilien interessant: Bestellt der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich vermietete Gebäude befinden, ein Erbbaurecht, so kann er durch Verkauf des Grundstücks Mittel generieren, um die in seinem Eigentum verbleibenden Gebäude zu modernisieren oder auszubauen und damit seinen Mietertrag deutlich zu erhöhen. Er wird in diesem Fall also Erbbaurecht-Nehmer.



