Kommunale Immobilien

Erbbaurecht optimiert den Haushalt

Symbolbild RathausStädten und Gemeinden kommt das Erbbaurecht in besonderer Weise entgegen: Bestellen sie auf ihren vermieteten Immobilien ein Erbbaurecht, kann das Grundstück an einen Investor verkauft werden, während die darauf befindlichen Gebäude im Besitz der Kommune verbleiben. Effekt: Wird das Geld aus dem Grundstücksverkauf in die Modernisierung der auf dem Erbpacht-Grundstück befindlichen Gebäude investiert, steigt der Mietertrag. Anders als insbesondere bei einem Komplett-Verkauf von Wohnungsbeständen behält die Kommune zudem die volle Verfügungsgewalt über ihre Gebäude. Sie kann also ihren sozialen Pflichten gegenüber den Mietern weiterhin uneingeschränkt nachkommen. Zudem setzt sie sich auch nicht dem Vorwurf aus, „Tafelsilber verscherbelt zu haben". Dies kann bei einem Teil- oder Komplettverkauf ihrer Wohnungsbestände der Fall sein, wenn durch umfangreiche Auflagen an den Käufer, wie etwa Belegungsbindungen, hohe Abschläge beim Kaufpreis zugestanden werden müssen.