Private Mietshäuser
Rendite-Plus durch Erbbaurecht möglich
Das Interesse jetzt auch vieler ausländischer Investoren am Kauf vermieteter Wohnungen in Deutschland zeigt einmal mehr die Attraktivität dieser Kapitalanlage. So liegen die erzielbaren Mietrenditen, also das Verhältnis aus Mietertrag zu Kaufpreis, zum Teil deutlich über der Verzinsung von Finanzanlagen. Und durch Anwendung des Erbbaurechts kann diese Vorteilhaftigkeit noch gesteigert werden: Denn beim Erwerb eines Mietshauses auf einem Erbbau-Grundstück erspart sich der Investor die Finanzierung des Grundstücksanteils. Sein Kapitaleinsatz sinkt demnach. In der Renditerechnung ist dies dann den um den Erbbauzins reduzierten Mieterträgen gegenüber zu stellen.
Dieser Effekt ist auch nutzbar, wenn jemand bereits ein Mietshaus besitzt: Bestellt er auf das Grundstück ein Erbbaurecht, so kann er den Grund und Boden verkaufen. Wird der Erlös hieraus in die Sanierung oder Modernisierung des in seinem Eigentum verbleibenden Mietshauses investiert, so kann sich auch bei Einrechnung des fortan zu zahlenden Erbbauzinses die Erlössituation nachhaltig verbessern, die Rendite des gebundenen Kapitals also erhöhen. Zudem ist der Erbbauzins steuerlich abzugsfähig, Abschreibungen auf Grund und Boden hingegen sind im deutschen Steuerrecht prinzipiell nicht möglich.




