Das Forum Erbbaurecht

Anliegen des Forum Erbbaurecht

1.Mehr Information!

Obwohl das Erbbaurecht in Deutschland bereits seit 1919 im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert ist, ist es vielen bis heute unbekannt geblieben. Entsprechend hat sich das Instrument auch kaum weiterentwickeln können in Theorie und Praxis. Anders als etwa das "lease hold" in Großbritannien. Seit Jahrzehnten verhelfen zwar die Kirchen in Deutschland per Erbbau vor allem Familien zu bezahlbarem Wohnraum. Doch darüber hinaus weiß kaum jemand, dass als grundstücksgleiches Recht das Erbbaurecht frei handelbar, übertragbar, vererblich und beleihbar ist.  - und all dies seit mehr als 90 Jahren in der Praxis schon erprobt!

 

2. Mehr Diskussion!

Dass nicht das Besitzen sondern die Nutzungsmöglichkeit an einem Gut letztlich entscheidend ist, hat in Deutschland etwa das Leasing im Pkw-Bereich zunächst langsam, dann jedoch immer schneller populär werden lassen. Jedoch: um wie viel stärker kann diese Effizienz-Idee mit Immobilien durch das Erbbaurecht umgesetzt werden! Ob für private, kommunale oder betriebliche Immobilien: per Erbbaurecht gehören die Gebäude und die Erträge hieraus allein dem Erbbaurecht-Nehmer. Die - oft teure - Mit-Finanzierung des Grundstücks kann er sich dabei allerdings ersparen.

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