Eigenheim
Günstiger zu den eigenen vier Wänden
Größter Vorteil beim Bau oder Kauf eines Hauses auf einem Erbbaugrundstück ist, dass die Finanzierung des Grundstückspreises entfällt. So kann beim konventionellen Kauf eines Hauses - also Gebäude samt Grundstück - der im Preis enthaltene Grundsstücksanteil leicht 20 Prozent und mehr der Kaufsumme ausmachen. Insbesondere von den Kirchen in Deutschland werden Erbbaurechtsgrundstücke daher seit Jahrzehnten gezielt einkommensschwächeren Haushalten angeboten, um ihnen den Weg zur eigenen Immobilie möglich zu machen. Die Höhe des Erbbauzinses für die Nutzung eines Erbbaugrundstücks beträgt jährlich meist zwischen drei und fünf Prozent des Grundstückswertes und wird in vertraglich festgelegten Intervallen - meist alle fünf Jahre - an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenshaltungskostenindex angepasst (s. hierzu auch Fragen & Antworten sowie Tipps).
Die Laufzeit eines Erbbaurechts-Vertrages kann bis zu 198 Jahre reichen. Nach Auslaufen ist in der Praxis eine Verlängerung der übliche Fall. Wird der Vertrag nicht verlängert, so gehen auf dem Grundstück errichtete Gebäude in das Eigentum des Erbbaurecht-Gebers über zu den zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbedingungen. Mindestens steht dem Erbbaurecht-Nehmer dabei eine Entschädigung in Höhe von zwei Dritteln des Verkehrswertes für die von ihm erstellten Gebäude zu. Können sich die Vertragspartner nicht über die Höhe der Entschädigung einigen, sind die Aussagen eines Gutachterausschusses verbindlich.
Während der Laufzeit eines Erbbaurechts-Vertrages können Erbbaurecht-Nehmer und Erbbaurecht-Geber ihre vertraglichen Rechte verkaufen, beleihen sowie auch im Wege der Schenkung oder Erbschaft auf andere übertragen.




