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Wo lässt sich das Erbbaurecht einsetzen?

Symbolbild HausbauDas bislang bekannteste Anwendungsgebiet liegt im Eigenheimbau und -kauf. So bieten insbesondere Kirchen in Deutschland ihre Grundstücke bereits seit Jahrzehnten zur Bebauung im Wege des Erbbaurechts an. Auch für kommunale Immobilien von Städten und Gemeinden werden schon seit längerem Erbbaurechte vergeben. Relativ neu ist hier die Anwendung zur Privatisierung kommunaler Wohnungen: Wird auf ein mit Mietwohnungen bebautes Grundstück das Erbbaurecht bestellt, so können die Mieter ihre Wohnungen als Erbbaurecht-Nehmer erwerben, die Wohnungsgesellschaft bleibt als Erbbaurecht-Geber dann Eigentümer nur des Grundstücks.

Im Rahmen dieses Modells können Kommunen auch die Sanierung denkmalgeschützter Bauten durch Privat-Investoren ermöglichen. Auch hier erwerben die Käufer an eingerichteten Eigentumswohnungen in diesen Baudenkmalen ein Erbbaurecht, die Kommune bleibt als Erbaurecht-Geber dann weiterhin Eigentümer des Grundstücks.

Zunehmend setzt sich das Erbbaurecht schließlich für Mietshäuser im privaten oder gewerblichen Besitz durch. Denn hier besteht insbesondere ein steuerlicher Vorteil: So kann der jährlich zu zahlende Erbbauzins steuerlich geltend gemacht werden. Demgegenüber ist beim konventionellen Kauf eines Mietshauses der im Kaufpreis enthaltene Grundstücksanteil steuerlich nicht nutzbar.

Insbesondere durch die Unternehmensteuerreform 2008 bieten sich auch für Firmengebäude nochmals erhöhte Anreize, das Erbbaurecht zu nutzen. Denn anders als Kredite für aufgenommene Darlehen unterliegen Erbbauzinsen nicht der neuen sogenannten Zinsschranke.
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